Dem Prüfungsausschuss gehören Professor*innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Studierende an. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Er ist auch zuständig für die Entscheidungen über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffenen Entscheidungen.

Studierende können sich z.B. an den Prüfungsausschuss wenden, wenn sie Leistungsscheine aus anderen Hochschulen anerkannt bekommen möchten. Aber auch wenn in ihrem Studium etwas nicht Vorhergesehenes passiert – wie eine längere Krankheit oder Probleme bei Prüfungen -, ist der Vorsitzende des Ausschusses Ansprechpartner der Studierenden. Der Ausschuss kann (natürlich nur in echten Ausnahmesituationen) Sondergenehmigungen erteilen und Sonderregelungen für sie schaffen.

Bei konkreten Fragen oder Problemen sollte deine erste Anlaufstelle die Fachschaft sein. Unsere Gremienvertreter tragen dann deine Sorgen und Nöte in die Sitzungen des MPA Wirtschaftspsychologie.

Studentische Vertreter*innen: