Aufgaben der Bachelor-Prüfungsausschüsse (BPA) bzw. Master-Prüfungsausschüsse
(MPA) gemäß AT BPO bzw. MPO 1§26 (8 und 11) sind die Organisation der Prüfungen in den jeweiligen Studiengängen und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Er beschließt abschließend über

  • die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsvorschriften,
  • Bestehen und Nicht-Bestehen der Masterprüfung,
  • die Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungs- und Studienleistungen,
  • die Festsetzung von Anmeldeterminen für Prüfungen,
  • die Bestellung von Prüferinnen oder Prüfern, Beisitzerinnen oder Beisitzern und
    Gutachterinnen oder Gutachtern,
  •  die Ausgabe und Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterarbeit,
  • die Ausgabe von Zeugnissen, Urkunden und Diploma Supplements,
  • die Ausgabe von Bescheiden.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Prüfungsausschüsse sind nicht öffentlich.
Der BPA hat 5 Mitglieder (3  Hochschullehrer*innen, 1 Mitglied der akad. Mitarbeiter*innen oder Mitarbeiter*innen des Fachbereichs, 1 Studierende/r aus dem Studiengang)

Studierende können sich z.B. an den Prüfungsausschuss wenden, wenn sie Leistungsscheine aus anderen Hochschulen anerkannt bekommen möchten. Aber auch wenn in ihrem Studium etwas nicht Vorhergesehenes passiert – wie eine längere Krankheit oder Probleme bei Prüfungen -, ist der Vorsitzende des Ausschusses Ansprechpartner der Studierenden. Der Ausschuss kann (natürlich nur in echten Ausnahmesituationen) Sondergenehmigungen erteilen und Sonderregelungen für sie schaffen.

Bei konkreten Fragen oder Problemen sollte deine erste Anlaufstelle die Fachschaft sein. Unsere Gremienvertreter*innen tragen dann deine Sorgen und Nöte in die Sitzungen des BPA oder MPA.

Lenya vertritt euch im BPA und Marla im MPA.

Stand: 11/2022