Der Fachbereichsrat (FBR) ist das studiengangsübergreifende Entscheidungsgremium des Fachbereichs 11. 

Die Aufgaben des FBR werden durch die Grundordnung der Uni Bremen § 4 (1) definiert. 
Darüber hinaus hat er insbesondere folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Berufungsverfahren und Bildung von Berufungskommissionen nach
    Maßgabe der Berufungsordnung
  • Stellungnahme zum Bericht des Dekanats zu Haushaltsplänen des Fachbereichs
  • Stellungnahme zu Anträgen auf Einrichtung und Schließung von Instituten gemäß § 91
    BremHG
  • Beschlussfassung über Studienordnungen
  • Beschlussfassung über Haushaltsgrundsätze des Fachbereichs
  • Stellungnahme zur Haushalts- und Stellenplanung des Fachbereichs sowie zu erheblichen Abweichungen von der Planung.

Der FBR hat 13 Mitglieder (7 Professor*innen, 2 wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, 2 Studierende und 2 Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung).

Die Jahresterminübersicht ist gegen Ende eines jeden Jahres bei der FB-Verwaltung erhältlich bzw. gegen Endes des Jahres im Anhang des FBR-Protokolls einsehbar (nachdem die AS-Termine festgelegt wurden). Protokolle werden regelhaft an die beiden studentischen
Mitglieder sowie an die Funktionsadressen der studentischen Interessensvertretungen verschickt.

Die Mitglieder des FBR werden jedes Sommersemester in den uniweiten Gremienwahlen gewählt.

Im laufenden akademische Jahr sind die studentischen Vertreter*innen im FBR Anouk Alexander und Felicia Celine Bodenstein.

Stand: 10/2023