Der Akademische Senat (AS) ist das höchste Entscheidungsgremium auf Uniebene. Es stellt das Entscheidungsparlament dar. Der AS beinhaltet auch studentische Vertreter*innen, die durch die Uniwahlen gewählt werden.

Der AS hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beschlussfassung über die allgemeinen Teile von Prüfungsordnungen sowie fachbereichsübergreifende Angelegenheiten der Lehre (z. B. general studies)
  • Beschlussfassung über die von der Universität zu vergebenden Doktorgrade
  • Beschlussfassung über die Habilitationsordnung
  • Beschlussfassung über Haushaltsgrundsätze
  • Stellungnahme zur Haushalts- und Stellenplanung sowie zu erheblichen Abweichungen
    von dieser Planung
  • Beschlussfassung über die zentrale Forschungsplanung und die Grundsätze der zentralen Forschungsförderung.

Der Akademische Senat tagt unter dem Vorsitz des Rektors und besteht aus 22 Mitgliedern (7 Professor*innen, 5 Dekan*innen, 4 Akademischen Mitarbeiter*innen, 4 Studierende, 2 sonstige Mitarbeiter*innen). Die Mitglieder (außer die studentischen) werden alle 2 Jahre gewählt. Die studentischen Mitglieder werden jährlich neu gewählt. Die zentrale Frauenbeauftragte und der Personalrat sind mit beratender Stimme vertreten.

Der Akademische Senat tagt während der Vorlesungszeit einmal im Monat. Auf der Website des AS können die Termine, Beschlüsse und Protokolle heruntergeladen werden: https://www.uni-bremen.de/as.

Derzeit sitzt kein*e Vertreter*in von uns im Akademischen Senat. Wenn du jedoch Lust hast, melde dich bei uns und wir können dich ggf. beraten und bei der Wahl unterstützen.

Stand: 11/202